Bundesdatenschau MRMCD

Sehr geehrte Gäste, liebe Teilnehmerinnen,

Ein Park ist nur so schön, wie seine Besucherinnen ihn zurücklassen - bitte beachtet deshalb die nachstehenden Hinweise, zu deren Einhaltung sich jede Besucherin verpflichtet:

  1. Die Parkordnung gilt für alle Gäste, Teilnehmerinnen, das Fachpersonal, sowie die Parkaufsicht selber.

  2. Der Zutritt zum Park wird durch den Erwerb einer Eintrittskarte gewährt. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt die Besucherin die Parkordnung an.

  3. Das Fotografieren und Filmen im Park ist grundsätzlich erlaubt, sofern alle auf den entstehenden Bildern erkennbaren Personen ihre Genehmigung erteilen. Bilder, die ohne Genehmigung der abgebildeten Personen entstanden sind, sind umgehend zu löschen.

  4. Gegenseitige Rücksichtnahme aller Besucherinnen und der Respekt gegenüber Pflanzen und Tieren sind Voraussetzung für einen erholsamen und angenehmen Aufenthalt. Wir tolerieren keine Belästigung oder Herabwürdigung unserer Besucherinnen.

  5. Besucherinnen, die Belästigung erfahren, können sich jederzeit an die Parkaufsicht wenden. Die zuständigen Mitglieder der Parkaufsicht werden vor Ort persönlich, telefonisch und per E-Mail erreichbar sein. Benachrichtigungen durch unsere Besucherinnen werden vertraulich behandelt und nicht ohne explizite Zustimmung mit Dritten besprochen.

  6. Sollte eine betroffene Besucherin eine Klärung durch die Parkaufsicht wünschen, wird die fragliche Situation nach besten Kräften aus der Sicht aller Beteiligten dokumentiert. Wenn der Hergang so gut wie möglich geklärt ist, werden weitere Konsequenzen besprochen, sofern diese dann noch nötig sind. Die Parkaufsicht behält sich vor, Aussprachen einzuleiten, Besucherinnen um Distanz voneinander zu bitten oder notfalls Besucherinnen von der Veranstaltung auszuschließen.

  7. Die Parkaufsicht dokumentiert Vorfälle anonymisiert.